Tippgeber
Verdienen Sie mit als Tippgeber! Ihr Zusatzverdienst ohne viel Aufwand!
Kennen Sie jemanden in ihrem Bekanntenkreis oder in der Nachbarschaft der seine Immobilie verkaufen möchte? Kontaktieren Sie uns!
Höhe der Tippgeberprovision:
Verkauf Wohnung – Verkauf Haus
Verkauf Wohnung – Verkauf Haus
Verkaufspreis :
bis 100.000 € | = 250 Euro |
bis 200.000 € | = 500 Euro |
bis 350.000 € | = 1.000 Euro |
bis 500.000 € | = 1.500 Euro |
bis 750.000 € | = 2.000 Euro |
bis 1.000.000 € | = 2.500 Euro |
ab 1.000.000 € | = 3.000 Euro |
Voraussetzungen:
- Die Tippgeberprovision ist Ihnen sicher, wenn uns die Immobilie noch unbekannt ist, kein anderer Immobilienmakler bereits vermittelt, wir den Alleinauftrag vom Eigentümer erhalten und aufgrund ihres Tipps einen erfolgreichen Kaufvertragsabschluss erreichen konnten.
- Sie kennen den Eigentümer einer Immobilie, die zum Verkauf ansteht und haben seine Kontaktdaten.
- Sie informieren den Eigentümer, dass Sie uns einen Tipp geben möchten. Der Eigentümer erklärt sich mit der Weitergabe seiner Kontaktdaten durch Sie an uns einverstanden.
- Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers der betreffenden Immobilie.
- Alle Tippgebervergütungen beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und werden sofort bei Abschluss aller Verträge und nach Eingang der Provision überwiesen.
Diese Einkünfte sind ihrerseits in der Einkommenssteuererklärung anzugeben, wobei hierauf Freibeträge ausgewiesen sind. - Bei mehreren Tipps zu einem Objekt, erhält nur der erste Tippgeber die Vergütung.
- Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (wie Zb. Täuschung, unaufgeforderte Anrufe, unzulässige Kaltakquise) zurückzuführen.
Hinweise:
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Angebot nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderen Verhältnis zu Ihren Kunden / Mandanten stehen, bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist Tippgeberprovisionen zu berechnen (zB. Rechtsanwälte, Steuerberater…).
- Erreicht die Tippgeber-Provision mehr als 256 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet diese als sonstige Einkünfte zu versteuern.
- Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein können die Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.
Ein Dankeschön von uns, an Sie! Rufen Sie uns an!